Rechtsprechung
BFH, 02.09.1988 - X B 25/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,19007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlte Entschädigungen als außerordentliche steuerbegünstigte Einkünfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.07.1978 - IV R 153/77
Abfindung an Bauunternehmer wegen Nichtdurchführung eines Bauvorhabens ist keine …
Auszug aus BFH, 02.09.1988 - X B 25/88
Jedoch muß der Steuerpflichtige zumindest unter einem von einem anderen ausgeübten, nicht unerheblichen, tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Druck gehandelt haben (z. B. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69).Entgegen der Auffassung des FG hat der BFH auch schon Fälle entschieden, in denen der Steuerpflichtige vertraglich gesicherte Positionen freiwillig gegen Zahlung einer Ablösesumme aufgegeben hat (BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69, sowie Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 24/82, nicht veröffentlicht, …und vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571).
- BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des …
Auszug aus BFH, 02.09.1988 - X B 25/88
Jedoch muß der Steuerpflichtige zumindest unter einem von einem anderen ausgeübten, nicht unerheblichen, tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Druck gehandelt haben (z. B. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69). - BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83
Entstehen eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines …
Auszug aus BFH, 02.09.1988 - X B 25/88
Entgegen der Auffassung des FG hat der BFH auch schon Fälle entschieden, in denen der Steuerpflichtige vertraglich gesicherte Positionen freiwillig gegen Zahlung einer Ablösesumme aufgegeben hat (BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69, sowie Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 24/82, nicht veröffentlicht, und vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571). - BFH, 26.07.1984 - IV R 24/82
Auszug aus BFH, 02.09.1988 - X B 25/88
Entgegen der Auffassung des FG hat der BFH auch schon Fälle entschieden, in denen der Steuerpflichtige vertraglich gesicherte Positionen freiwillig gegen Zahlung einer Ablösesumme aufgegeben hat (BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69, sowie Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 24/82, nicht veröffentlicht, …und vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571).